Die freie Reichsstadt Nürnberg war schon im Spätmittelalter eine stolze Stadt. Am Übergang zur Neuzeit gehörte Nürnberg zu den größten Städten im Heiligen Römischen Reich. Und als Bewahrerin der Reichsinsignien hatte sie auch eine herausgehobene politische Bedeutung.
Die stolze Bürgerschaft ging bald auch in ihren Rechtsbräuchen voran. Noch fehlten im Reich einheitliche gesetzliche Regelungen für das Zusammenleben. In den Städten regelten Stadtrechte alle Rechtsbeziehungen.
Schon das im Jahr 1479 erlassene Nürnberger Stadtrecht galt als Meilenstein in der Zivilrechtsentwicklung. Erstmals beeinflussten die in den Universitäten bearbeiteten Römischen Rechtslehren ein deutsches Gesetzeswerk.
Als zwei Generationen später eine Neufassung des Stadtrechts erfolgen sollte, wurde der in seiner Zeit berühmte Jurist Claudius Cantiuncula mit einem Rechtsgutachten beauftragt. Die eben erst reformierte Stadt störte sich nicht an der katholischen Haltung des Rechtsgelehrten. Religiöse Fragen waren für das neue Rechtsbuch auch weniger von Belang. Viel wichtiger waren Regelungen typischer bürgerlich-rechtlicher Angelegenheiten wie Schuld- oder Erbrecht und Prozessrecht.
Cantiuncula legte seine Vorschläge 1544 vor. Auf dieser Basis wurde dann 1564 das neue Stadtrecht, "Der Stadt Nürmberg erneute Reformation", verkündet. Die Bezüge zum Römischen Recht sind nunmehr unverkennbar. So kann dieses Stadtrecht aus dem 16. Jahrhundert als Vorläufer der späteren deutschsprachigen Zivilrechtsgesetze gelten - bis hin zum BGB.
Das Stadtrecht wurde in einer repräsentativen Druckausgabe öffentlich verbreitet. In großem Folioformat, mit aufwendigen Kupferstichen und einem sehr sauberen, repräsentativen Satzspiegel versehen, entstand der Druck in der Druckerei des Valentin Geißler in Nürnberg.
Eine Originalausgabe der Zeit hat sich in unserer Historischen Sammlung erhalten. Allerdings nagte der Zahn der Zeit erkennbar an diesem wichtigen Druckwerk. Für die anstehende Restaurierung werden noch Unterstützer gesucht.
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