Im Februar 1920 trat das Betriebsrätegesetz in Kraft und führte in den Unternehmen in Deutschland die Mitbestimmung der Beschäftigten ein. Damit wurde auch in den Betrieben das „monarchische“ System überwunden.
Schon in der Hochphase der Industrialisierung begann eine Debatte über die Beteiligung der Beschäftigten an den Entscheidungen in den Unternehmen. Während einstige kleine Familienbetriebe sich zu immer größeren Unternehmen entwickelten, blieb die Unternehmensführung zumeist dem patriarchischen Prinzip verbunden. Zum Ende des 19. Jahrhunderts nahmen dann die Stimmen zu, die auch für den Herrschaftsbereich Fabrik ein konstitutionelles System forderten.
In der Novemberrevolution 1918 wurden diese Forderungen wieder aufgegriffen. Neben den Arbeiter- und Soldatenräten, die für sich die Führung von Staat und Verwaltung beanspruchten, sollten Betriebsräte die Führung der Unternehmen übernehmen.
Die Forderung nach der Schaffung von Betriebsräten schaffte es auch in die neue Verfassung. Nach Art. 165 der Weimarer Reichsverfassung sollte es den Arbeiter und Angestellten ermöglicht werden, gleichberechtigt in Gemeinschaft mit den Unternehmern an der Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie an der gesamten wirtschaftlichen Entwicklung der produktiven Kräfte mitzuwirken und dazu Betriebsarbeiterräte einzurichten.
Der Weg hin zu einem Betriebsrätegesetz war dann aber schwierig. Die meisten Gewerkschaften und linken Parteien wollten am liebsten die Betriebsführung in die Hand der Beschäftigten legen. Die Unternehmensverbänden opponierten auf der anderen Seite hart gegen das Gesetz.
Während einer parlamentarischen Beratung am 13. Januar 1920 kam es dann auch noch zur blutigsten Demonstration in der deutschen Geschichte. Mehr als 40 Menschen starben (darunter auch ein Polizist) und mehr als 100 wurden verletzt, als die als rechtsextrem berüchtigte Sicherheitspolizei das Feuer auf die vor dem Reichstag versammelte Menge von Demonstranten eröffnete.
Die genauen Umstände der Ereignisse lassen sich nicht mehr rekonstruieren. Für die junge Republik war der Bluttag aber ein weiterer Bruch, der sich als verhängnisvoll erweisen sollte.
Das Betriebsrätegesetz indes wurde noch im Februar 1920 verabschiedet. Der ganze Wert der Mitbestimmung zeigte sich dann nach dem zweiten Weltkrieg, als die Idee der Mitbestimmung zum zentralen Kern des Erfolgsmodell der sozialen Marktwirtschaft wurde.
In unserer historischen Sammlung ist ein Erstabdruck des Gesetzes mit Kommentierung erhalten, der 1920 im Carl Heymanns Verlag erschien.
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